Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Westpoint Custom

Allgemeines bzw. Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen sowie unsere Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Westpoint Custom ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.


Angebote / Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn sie von uns durch Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigt worden sind oder die Lieferung ausgeführt wurde. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.


Zahlungen, Preise, Verpackungs- und Versandkosten

Bei Auftragserteilung werden 50% des Angebotsbetrags fällig. Der Restbetrag ist vor Übernahme der Ware / Maschine zu leisten. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, unabhängig vom Angebot/Auftrag. Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Haus. Liefer- und Versandkosten, sowie Nachnahmegebühren, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.


Lieferfristen, Verzugsentschädigung

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Der Käufer kann 8 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen höhere Gewalt, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem Lieferanten oder Hersteller eintreten, sowie Lieferterminverzug von Lieferanten / Hersteller. Wir sind im Fall von uns nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen und die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als vier Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen, da es sich um Hobbyfahrzeuge und Teile für Hobbyfahrzeuge handelt.


Versand, Abnahme, Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei Sendungen an uns trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns, sowie die gesamten Transportkosten.
1. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Geschieht dies, vorsätzlich oder grob fahrlässig, nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft, oder endgültig verweigert, oder offenkundig innerhalb dieser Zeit nicht zur Zahlung des Kaufpreises in der Lage ist.
2. Der Versand erfolgt in allen Fällen zu Lasten und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware, bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Kunden über, insb. wenn dieser Unternehmer ist. Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder -Verschlechterung im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen auf der billigsten Versandart. Versandvorschriften des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Versicherung gegen Transportschaden wird nur auf Wunsch des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
4. Umtausch und Rücknahme findet mit Ausnahme von Gewährleistungsfällen und Fernabsatzverträgen nicht statt. Ein im Einzelfall vereinbarter Umtauschvorbehalt muss von uns schriftlich bestätigt werden. Elektrische und elektronische Teile sowie Sonderbestellungen, Bücher, Software und gebrauchte Teile sind von Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Rücksendungen außerhalb von Fernabsatzverträgen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden und frei Haus an unsere Geschäftsadresse. Eventuell noch anfallende Kosten für Rücksendungen werden dem Kunden von uns berechnet. Bei ersatzlosen Rücksendungen behalten wir uns den Abzug einer Unkostenpauschale von 20 % vor. Bei unberechtigtem Rücktritt von einem erteilten Auftrag können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn verlangen.


Verpackung

Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Gleiches gilt für die Entsorgung der Verpackung. Für bruchgefährdete Artikel sowie sehr sperrige Waren wird zusätzlich eine Verpackungspauschale berechnet.
§ 6 Preise, Angebote, Zahlungsweise, Verzugszinsen, An- und Aufrechnung
1. Zur Berechnung kommen unsere, am Tage der Auslieferung gültige Preise, gemäß Preisliste, in EURO, sowie Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Verpackung und Transport.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, bei Unternehmern mehr als sechs Wochen. Preisänderungen sind ebenfalls zulässig, wenn nach Abschluss des Vertrages erhebliche Kostenerhöhungen bei uns eintreten, z.B. durch Preiserhöhungen seitens des Lieferanten, Erhöhung der Löhne oder Materialkosten, oder Wechselkursschwankungen. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
3. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Unternehmer 8%) über dem Basiszinssatz zu entrichten. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Von uns nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung.
6. Sofern von vorstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, können wir jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.


Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung.
2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung einer in diesem § unserer AGB genannten Pflicht, oder Vermögensverfall, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. In diesem Fall können wir auch die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an uns nehmen.
3. Die vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren oder der an ihre Stelle tretenden Forderungen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung wird für uns, in unserem Namen und Auftrag vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter und bleibt dabei deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
5. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind von dem Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
7. Der Unternehmer darf die gelieferte Ware und die aus der Vermischung, Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura- Endbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Unternehmer weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
8. Haben wir von unserem Kunden sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren verlangt, so hat der Kunde die in unserem Eigentum stehenden Waren für uns getrennt von anderen Waren zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsgefahr ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt bzw. auf Kommissionsbasis gelieferten Ware gelten hierdurch als an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an.
9. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.


Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung

1. Der Unternehmer hat Beanstandungen unverzüglich, der Verbraucher ebenso umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Beschädigt angekommene Sendungen sind gleichzeitig und vordringlich bei dem verantwortlichen Frachtenführer (DHL, GLS, Spediteur etc.) zu reklamieren und geltend zu machen.
2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen sind Artikel, die gewerblich (z.B. für Vermietfahrzeuge) oder für Wettbewerbe genutzt oder verbaut werden. Gleiches gilt für Kunden bei Kauf gebrauchter Ware.
3. Die Gewährleistung entfällt auch bei übermäßigen Gebrauch und unsachgemäßer Benutzung der Kaufsache im Zusammenhang mit Motorsportveranstaltungen oder z.B. extremen Geländefahrten, Tuning usw.
4. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Er hat auf dem Rücksendebegleitschein zu erklären, ob er Nachlieferung oder Nachbesserung begehrt. Nachlieferung erfolgt nur nach vorheriger Rückgabe der mangelhaften Ware. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) ist als gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt haben, oder sie unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche von Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
9. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden sowie für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung. Die Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
10. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
11. Wettbewerbsfahrzeuge oder dort eingesetzte Teile und Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäßer bzw. fachgerechter Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile oder Umrüstsätze.
12. Sofern dem Kunden die Ware mit einer Montageanleitung geliefert wird und diese mangelhaft ist, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht und soweit tatsächlich eine Montageanleitung verfügbar ist.
13. Garantien im Rechtssinne enthält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


Motorsporteinsätze / Veränderungen / Öffentlicher Straßenverkehr

1. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung unserer Waren in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
2. Einige der von uns vertriebenen Artikel sind nicht für den Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie können bei Betrieb innerhalb des Geltungsbereichs der StVO / StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Montage und Betrieb erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für gesetzwidriges Verhalten des Kunden kann von uns keine Haftung übernommen werden. Aufgrund fehlender Zulassung zum Straßenverkehr können keine Teile zurückgenommen werden.
3. Der Käufer hat Sorge zu tragen alle Änderungen und Umrüstungen, an im öffentlichen Straßenverkehr teil- nehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Einbau

Von uns gelieferte Ware darf grundsätzlich nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden. Dies gilt insbesondere für Getriebe, Motoren, elektronische / elektrische Bauteile und vergleichbare Waren. Ausgenommen sind Teile, welche gewerbsmäßig auch von einem Nicht-Fachbetrieb (z.B. Tankstelle) ohne besondere Fachkenntnisse montiert werden können (z.B. Räder, Tachowellen, Zierteile). Im Zweifel ist unsere schriftliche Zustimmung zur Montage außerhalb einer Fachwerkstatt einzuholen.


Nichtannahme, Stornierung, Nichtzahlung

1. Wenn der Kunde die Annahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, haben wir das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
2. Wenn vom Kunden der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung an uns gestellt wird und dieser angenommen wurde, gilt das gleiche.
3. Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadens bleibt uns in den vorgenannten Fällen des § 11 1. und 2. vorbehalten.
4. Bei Nichtzahlung durch den Kunden kann die Ware auf Kosten des Kunden wieder in das Lager genommen werden und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Kunden wieder zum Versand gebracht werden. Für die Zeit der Lagerung trägt der Kunde neben den Verzugszinsen die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Nicht termingemäß abgerufene Ware wird unversichert gelagert.


Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts / Wiener UN- Abkommen über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam / nichtig sein, oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg und Zweck dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.


Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.